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Umstellung auf Biolandbau

Sie interessieren sich für die Umstellung auf den Biolandbau? Werfen Sie einen Blick auf Bio Aktuell um alle Informationen sowie Termine rund um die Umstellung zu erhalten: https://www.bioaktuell.ch/grundlagen/umstellung

Umstellungscheck

Wir empfehlen Ihnen zudem einen Umstellungscheck vor Beginn der Umstellung in Anspruch zu nehmen. Eine Fachperson kommt auf Ihrem Betrieb vorbei, um die wichtigsten Punkte in Bezug auf die Kontrolle und Zertifizierung mit Ihnen zu besprechen und mögliche Stolpersteine werden zusammen angeschaut.

Zur Anmeldung Bio-Umstellungscheck >

Einschätzungstest FiBL

Jeder Betrieb startet mit einer anderen Ausgangslage in die Umstellung auf den Biolandbau. Anhand des FiBL-Einschätzungstests lässt sich beurteilen, wie nahe Ihr Betrieb schon am Biolandbau ist. Der Einschätzungstest wurde vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FIBL) entwickelt und zur Verfügung gestellt.

Anmeldung und Termine

  1. Anmeldung Herbsterhebung: (Termine gem. kantonalen Vorgaben): Direktzahlungsbetriebe melden sich bei der Herbsterhebung bis 31.08. für den Biolandbau an und wählen die Bio Test Agro AG als Kontrollstelle.
  2. Anmeldung Kontrollstelle: bitte füllen Sie das Anmeldeformular bis 31.12. vor Umstellungsbeginn aus und senden Sie uns dieses zu. Bei Bedarf können Sie sich auch vorher für den Umstellungscheck anmelden.
  3. Anmeldung Bio Suisse: Wenn Sie sich dazu entschieden haben, Ihren Betrieb nach den Bio Suisse Richtlinien (Knospe) zu bewirtschaften, melden Sie sich bis 30.11. vor Beginn der Umstellung hier an.
  4. Besuchen der Umstellerkurse: Bewirtschafter, die den Betrieb auf Bio Suisse umstellen oder neu einen Knospe-Betrieb führen, müssen bis Ende der Umstellung bzw. innerhalb von zwei Jahren fünf Einführungs- oder Weiterbildungstage besuchen. An zwei Kurstagen werden die Themen Grundsätze des Biolandbaus, Richtlinien, Markt sowie Organisation und Rolle von Bio Suisse, Bio-Kontrollstellen und -Beratung vermittelt. (Kurstage: www.bioaktuell.ch)
  5. Sie erhalten im Dezember die Informationen und Kontrollunterlagen für das kommende Jahr von uns per E-Mail zugestellt. Die Dokumente welche geführt werden müssen sowie zur Vorbereitung dienen finden Sie ebenfalls hier.
  6. Die zweijährige Umstellungszeit beginnt ab 1.1.: Sämtliche Vorgaben der Bio-Verordnung und gegebenenfalls der Bio Suisse Richtlinien müssen ab diesem Zeitpunkt eingehalten werden. Die erste Kontrolle findet in der Regel zwischen Januar und März des 1. Umstellungsjahres statt.
  7. Vermarktung Umstellungsprodukte: nach erfolgreicher Kontrolle und Zertifizierung dürfen Ihre Produkte als Bio-Umstellungsprodukte vermarktet werden
  8. Zwei Jahre nach Umstellungsbeginn dürfen die Produkte ab dem 1.1. als Bio-Produkte vermarktet werden, auch wenn die Kontrolle und Zertifizierung in diesem Jahr noch nicht stattgefunden hat.