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Umstellung auf die Bio-Verarbeitung

Um ein Produkt mit «Bio» ausloben zu dürfen, bedingt dies die Zertifizierung der ganzen Kette, von Erzeugung bis zur Vermarktung. Auch der Import ist eine zertifizierungspflichtige Tätigkeit, ansonsten verliert das Produkt an der Grenze rechtlich seinen Bio-Status. Für der Bereich Verarbeitung und Handel (inkl. Import) bieten wir Ihnen die entsprechende Kontrolle durch kompetente, unabhängige und geprüfte Fachpersonen.

Basisanforderungen nach Bio-Verordnung:

  • Aktuelle Sortimentsliste
  • Aktuelle Lieferantenliste (für die Rohstoffe)
  • Gültige Zertifikate von allen Lieferanten und ggf. von Lohnverarbeitern
  • Lieferscheine und/oder Rechnungen der Lieferanten
  • Eigene Lieferscheine und Rechnungen
  • Bericht der letzten Lebensmittelkontrolle, falls eine solche stattgefunden hat.
  • Rezepturen (inkl. Verarbeitungsbeschrieb) aller eigenen Produkte
  • Etiketten und Verpackungsbeispiele
  • InfoXgen-Formulare oder Spezifikationen für GVO-Risikoprodukte
  • Dokumente anhand derer eine korrekter Bio-Warenfluss belegt werden kann
  • falls Import: Zollpapiere sowie, falls für Import von ausserhalb der EU erforderlich COI’s (Online-Zugang TRACES bereithalten)
  • Angabe der ungefähren Produktions- oder Handelsmenge von Bio-Produkten im letzten Jahr in Tonnen (Forderung durch das BLW)

Zusatzanforderungen Bio Suisse:

  • Falls Lizenznehmer: Aktueller Bio Suisse Lizenzvertrag und Anhang zum Lizenzvertrag
  • Gut zum Druck für Etiketten mit Bio Suisse Logo
  • Abrechnung Bio Suisse Lizenzgebühren
  • Nachweis Nachhaltigkeitscheck. Link: https://nachhaltigkeitscheck.bio-suisse.ch/de/
  • Für Importe: Einsicht in alle relevanten Transaktionen, die mittels Supply Chain Monitor (SCM) von Bio Suisse stattgefunden haben.

Zusatzanforderungen M-Bio:

  • Vereinbarung mit Migros

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Kontaktieren Sie uns unter 031 722 10 70 oder verarbeitung.handel@bio-test-agro.ch.