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Import/Export

Der Biologische Landbau legt Wert auf die regionale Versorgung mit Lebensmitteln. Trotzdem werden Bioprodukte auch über die Landesgrenze gehandelt. Damit auf diesem Weg die Bioprodukte kontrollierbar bleiben, sind die richtigen Begleitpapiere nötig. Informationen zu Import und Export von Bio Produkten finden sie hier: https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/instrumente/kennzeichnung/biolandbau/internationaler_handel.html

Einfuhr von Bio Produkten in die Schweiz
Eine Liste mit den zugelassenen Ländern und Zertifizierungsstellen im Ausland finden Sie in der Verordnung des BLW über die biologische Landwirtschaft:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/954/de

Traces
Bio-Importe aus der EU sind mit den entsprechenden Lieferanten-Zertifikaten zu belegen.
Für Bio-Importe aus Drittländern ist eine Kontrollbescheinigung im System zur elektronischen Bescheinigung von Einfuhren biologischer Erzeugnisse der EU (Traces) auszustellen (Art. 24, Bio-Verordnung des Bundes).
https://food.ec.europa.eu/animals/traces_de

Bio Suisse SCM
Bio Suisse mit dem elektronischen Warenflusssystem Bio Suisse Supply Chain Monitor (SCM). Dieser ersetzt die früheren Warenflussbescheinigungen. Sämtliche Produkte, die in die Schweiz geliefert werden, um mit der Knospe, der Marke von Bio Suisse vermarktet zu werden, müssen im SCM deklariert und durch Bio Suisse bestätigt werden.
https://international.bio-suisse.ch/de/scm.html