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Kontrolle Biodiversitätsförderflächen (BFF II)

Beiträge der Qualitätsstufe II werden ausgerichtet, wenn die Flächen botanische Qualität oder für die Biodiversität förderliche Strukturen aufweisen und die Voraussetzungen für den Beitrag der Qualitätsstufe I erfüllt. Die Gewährung von Beiträgen setzt eine Qualitätskontrolle durch eine Kontrollstelle voraus.

Biobetriebe im Kanton Bern, Aargau und Freiburg können Ihre BFF II-Flächen durch die Bio Test Agro AG kontrollieren lassen.

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Primärproduktion

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