Verarbeitung

Verarbeitung mit Lohnverarbeitungsvertrag

Darf ich 2011 beim Dorfmetzger meine Tiere schlachten und zerlegen lassen und diese unter der Knospe vermarkten?

Die Voraussetzung ist, dass  der Dorfmetzger nicht mehr als 5 Lohnverarbeitungsverträge unterzeichnet hat (Variante 1). In diesem Fall trägt der Landwirt die volle Verantwortung für das Produkt.

In der Verarbeitung von Produkten haben Sie als Produzent drei Möglichkeiten:

Variante 1 (Lohnverarbeitungsvertrag)

  • Der Verarbeiter hat nicht mehr als 5 Lohnverarbeitungsverträge
  • Kontrolle findet auf dem Landwirtschaftsbetrieb statt
  • Für die verarbeiteten Produkte müssen die Rezepturen schriftlich vorliegen
  • Aktuelle Sortimentsliste ist zu führen

Variante 2 (Kontrollvertrag)

  • Der Verarbeiter hat einen Kontrollvertrag mit einer Biokontrollfirma abgeschlossen
  • Die Verantwortung für die Verarbeitung liegt beim Verarbeiter
  • Die Kontrolle findet beim Verarbeiter statt
  • Der Landwirt braucht die Sortimentsliste und das Biozertifikat vom Verarbeiter

Variante 3 (Konventionelle Vermarktung)

  • Die Verarbeitung erfolgt konventionell und wird nicht kontrolliert
  • Bei der Vermarktung darf kein Hinweis auf die biologische Produktion gemacht werden
  • Bei der Biokontrolle braucht es eine aktuelle Sortimentsliste und ein Verarbeitungsjournal ist ebenfalls zu führen
  • Die Deklaration wird überprüft. Es darf nicht der Eindruck entstehen, es handle sind um ein Bioprodukt


Angebot von nicht Bioprodukten im Hofladen

Im Hofladen ist die Knospe-Hoftafel aufgehängt. Neben den eigenen Knospeprodukten werden Milchprodukte vom Nachbarn verkauft, der einen IP Suisse Betrieb führt. Ist das erlaubt?

Ab 1.1.07 kann ein Knospe-Betrieb im Hofladen nicht biologische Produkte anbieten.
Das gleichzeitige Anbieten eines gleichen oder gleichartigen Produktes in Knospe-Qualität und in nicht biologischer Qualität ist nicht möglich.

Verkauf von fertig verpackten Bioprodukten

Neben den eigenen Produkten verkauft ein Produzent für rund Fr. 140'000.-

Nein. Für fertig verpackte Produkte braucht es keine zusätzliche Kontrolle.

Wann braucht es einen Lizenzvertrag BIO SUISSE

Wir kaufen für unseren Marktstand Knospe-Produkte zu. Müssen wir einen Lizenzvertrag abschliessen? Was kostet dies?

Wenn Knospeprodukte im Ankaufwert von über Fr. 150 000.- zugekauft werden, muss ein Lizenzvertrag mit der BIO SUISSE abgeschlossen werden. Hier gilt das Gebührenreglement für Produzenten (Rechnungsbeispiel: 0,2 % auf Ankaufswert der zugekauften Knospe-Produkte. Es können keine Vorabzüge gemacht werden. Zukauf im Wert von Fr. 200 000.--: Lizenzgebühr Fr. 400.--.

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