|
||||||||||||||||||||
VerarbeitungVerarbeitung mit LohnverarbeitungsvertragDarf ich 2011 beim Dorfmetzger meine Tiere schlachten und zerlegen lassen und diese unter der Knospe vermarkten?Die Voraussetzung ist, dass der Dorfmetzger nicht mehr als 5 Lohnverarbeitungsverträge unterzeichnet hat (Variante 1). In diesem Fall trägt der Landwirt die volle Verantwortung für das Produkt.
Variante 2 (Kontrollvertrag)
Variante 3 (Konventionelle Vermarktung)
Angebot von nicht Bioprodukten im HofladenIm Hofladen ist die Knospe-Hoftafel aufgehängt. Neben den eigenen Knospeprodukten werden Milchprodukte vom Nachbarn verkauft, der einen IP Suisse Betrieb führt. Ist das erlaubt?Ab 1.1.07 kann ein Knospe-Betrieb im Hofladen nicht biologische Produkte anbieten.Das gleichzeitige Anbieten eines gleichen oder gleichartigen Produktes in Knospe-Qualität und in nicht biologischer Qualität ist nicht möglich. Verkauf von fertig verpackten BioproduktenNeben den eigenen Produkten verkauft ein Produzent für rund Fr. 140'000.-Nein. Für fertig verpackte Produkte braucht es keine zusätzliche Kontrolle. Wann braucht es einen Lizenzvertrag BIO SUISSEWir kaufen für unseren Marktstand Knospe-Produkte zu. Müssen wir einen Lizenzvertrag abschliessen? Was kostet dies?Wenn Knospeprodukte im Ankaufwert von über Fr. 150 000.- zugekauft werden, muss ein Lizenzvertrag mit der BIO SUISSE abgeschlossen werden. Hier gilt das Gebührenreglement für Produzenten (Rechnungsbeispiel: 0,2 % auf Ankaufswert der zugekauften Knospe-Produkte. Es können keine Vorabzüge gemacht werden. Zukauf im Wert von Fr. 200 000.--: Lizenzgebühr Fr. 400.--. |
||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||