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Saat- und PflanzgutRegel zum SaatgutWarum ist beim Getreide Biosaatgut vorgeschrieben, bei verschiedenen Gemüsen aber nicht?Der Markt für Biosaatgut ist im Aufbau. Noch ist nicht für alle Kulturen und Biosorten Saatgut in Bioqualität vorhanden. Ziel ist die Versorgung stufenweise zu verbessern. Zu diesem Zweck wurden folgende Regelungen eingeführt: Weitere Informationen www.bioaktuell.ch/de/pflanzenbau/biosaatgut.html Unter Sortenempfehlungen und Bezugsadressen können Sie die Vorschriften als pdf gratis herunterladen. Kein Bio-Kornsaatgut verfügbarIm Herbst wollte ich Dinkel säen und habe deshalb Ende August Biosaatgut bestellt. Meine Landi konnte mir aber kein Biosaatgut mehr liefern. Was muss ich tun?Die Versorgung mit Dinkelsaatgut ist genügend. Dinkel ist deshalb in die 1. Stufe (Biopflicht) eingeteilt. Wenn trotz rechtzeitiger Bestellung kein Dinkelsaatgut mehr erhältlich ist, muss über die Internetseite www.organicxseeds.ch oder das Telefon der FiBL Saatgutstelle 062 865 72 08 abgeklärt werden, wo noch Biosaatgut vorhanden ist.Gemüse-, Kräuter-, JungpflanzenzukaufDürfen IP - Jungpflanzen zugekauft werden, wenn zur Zeit keine in Bioqualität erhältlich sind? Wie ist es bei Kräutern?Der Zukauf von nicht biologischen Jungpflanzen ist verboten. Produktion auf Umstellflächen (Grünland)Ich bewirtschafte einen Grünlandbetrieb von 10 ha. Auf das Neujahr kann ich noch 10 ha übernehmen. Was muss ich beachten?Bei den Raufutterverzehrern darf bis zu 60 % eigenes Umstellfutter gefüttert werden, ohne dass der Betrieb seinen Anerkennungsstatus verliert. Eine Verdoppelung der Futterflächen ist somit möglich. Produktion auf Umstellflächen (Grünland)Ich kann auf den 15. April 2 ha bisher gemäss ÖLN bewirtschaftetes Ackerland übernehmen. Was muss ich beachten?Alle Kulturen auf den Umstellflächen müssen als Produkte in Umstellung deklariert und vermarktet werden. Viele Umstellprodukte finden zur Zeit kaum Abnehmer. Wenn auf dem Betrieb Vollknospe Brotweizen und Umstellknospe Brotweizen stehen (Parallelproduktion) muss alles als Umstellungsprodukt deklariert werden.Tipp: Am sinnvollsten ist es die Flächen 2 Jahre als Kunstwiese zu nutzen. In dieser Zeit kann sich der Boden auch bereits etwas auf die Biobewirtschaftung umstellen. |
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