Rindvieh

Absetzen der Milch bei Kälbern

Wann dürfen Kälber von der Milch abgesetzt werden?

Kälber müssen mindestens 3 Monate mit Milch getränkt werden.


Knospe-Vignette für Knospe-Vermarktung von Bio-Schlachtvieh

Ich möchte eine Knospenkuh an den Schlachtviehmarkt bringen. Was muss ich tun, damit diese auch als Knospenkuh ausgerufen wird und einen entsprechenden Mehrpreis erzielt?

Für jedes Tier (Rindvieh, Schweine, Schafe und Ziegen) muss die Knospen-Vignette auf das Begleitdokument geklebt werden. Die Knospen-Vignetten werden allen Bio Suisse Produzenten vom Bio Pool auf Ende Jahr zugestellt.

Enthornung

Wie und bis zu welchem Alter darf Rindvieh enthornt werden?

Jungtiere dürfen nur unter Betäubung enthornt werden. Seit dem 1.1.2005 dürfen in den Wintermonaten auch ausgewachsene Tiere unter Betäubung enthornt werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen notwendig ist (z.B. Laufstall). In den Monaten Mai - August ist dies verboten.

Einsatz Milchpulver

Darf ich meinen Kälbern zur Milch noch Milchpulver verfüttern?

Knospe Milchpulver ist als Ergänzung erlaubt. Milchersatzpulver jedoch ist verboten

Einsatz Trockensteller

Ein Kollege macht jeweils vor dem Trockenstellen den Schalmtest und behandelt alle positiven Tiere. Ist dies knospekonform?

Die Richtlinien der Bio Suisse verlangen, dass vor jedem Einsatz von Trockenstellern, eine bakteriologische Milchuntersuchung durchgeführt wird. Der Schalmtest genügt deshalb nicht. Der Einsatz von Antibiotika soll mit dieser Massnahme vermindert werden und gezielter erfolgen.

Zukauf von konventionellem Rindvieh

Wegen fehlender Nachzucht brauche ich dringend ein Braunviehrind. Seit Wochen suche ich eines in Bioqualität, leider ohne Erfolg. Nun hat mein Nachbar ein passendes Rind, das in 3 Monaten kalben wird. Darf ich dieses Tier kaufen?

Nicht biologische Jungtiere, die noch nicht gekalbt haben, dürfen, wenn nicht in Bioqualität verfügbar, bis zu maximal 10 % des Bestandes an ausgewachsenen Tieren zugekauft werden. Also bei 20 Kühen 2 Jungtiere pro Kalenderjahr. Die Tiere müssen eine Wartefrist von 6 Monaten durchlaufen, in welchen die Milch noch nicht den Biostatus hat. Beim Fleisch beträgt die Wartezeit 12 Monate.

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