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Fruchtfolge
Grünlandeinteil in der Fruchtfolge
Ich bin Ackerbauer in der Talzone. Stimmt es, dass Knospenbetriebe andere Fruchtfolgeregeln haben als ÖLN Betriebe?
Ja. Seit dem 01.01.06 gelten die neuen Fruchtfolgeregeln der Bio Suisse.
Alle Knospe-Betriebe mit einer offenen Ackerfläche von mehr als 1 ha sowie in der Bergzone 2 - 4 mit mehr als 3 ha offener Ackerfläche unterstehen diesen Regeln.
Mindestens 20 % Fruchtfolgefläche muss mit Kunstwiese, Rotations- oder Bundbrache ganzjährig begrünt sein.
Für Betriebe mit weniger als 20 % Grünlandanteil gilt, alternativ zur ganzjährigen Begrünung:
Mindestens 10 % ganzjährig begrünt wie oben
Zusätzlich andere anrechenbare Flächen:
• Mais Frässaat
• Körnerleguminosen mit anschliessender Gründüngung vor 1. September bis 15. Februar
• Zwischenkulturen, Gründüngungskulturen oder Untersaat (z.B.: 2 ha mit einer Zwischenkultur vom 20.08 bis 20.02 = 1 ha).
Anbaupause Ackerbau
Im Ackerbau muss zwischen zwei Hauptkulturen der gleichen Art auf der gleichen Parzelle eine Anbaupause von mind. 1 Jahr eingehalten werden.
Gemüsebau
Im Gemüsebau beträgt die Anbaupause zwischen zwei Hauptkulturen der gleichen Familie mind. 24 Monate.
Sollten Sie noch Fragen haben zur Fruchtfolge rufen Sie uns an.  Bodenanalysen
Meine Bodenanalysen sind aus dem Jahr 1998. Wann muss ich als Biobetrieb neue Bodenanalysen machen lassen?
Alle Betriebe müssen analog zum ÖLN einmal in 10 Jahren Bodenproben analysieren lassen.
Ausnahmen gelten für Extensivbetriebe die:
- Keinen Dünger zuführen
- DGVE / ha dünbare Fläche unter
- Talzone 2.0 DGVE/ha
- Hügelzone 1.6 DGVE/ha
- Bergzone 1 1.4 DGVE/ha
- Bergzone 2 1.1 DGVE/ha
- Bergzone 3 0.9 DGVE/ha
- Bergzone 4 0.8 DGVE/ha
- Keine Parzelle in der Versorgungsklassen D + E
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