Düngung

Kein Bio-Hofdünger an Nicht-Biobetriebe

Ich habe zuviel eigenen Hofdünger auf meinem Knospebetrieb und möchte einen Teil abgeben. Was muss ich beachten?

Maximal 50% des anfallenden Hofdüngers darf abgegeben werden. Der abnehmende Betrieb muss ein Biobetrieb sein.
Mit diesen Massnahmen will man verhindern, dass bodenunabhängige Biotierfabriken entstehen können.

Erhöhter P-Bedarf bei nährstoffarmen Böden

Mein Betrieb wurde jahrelang sehr extensiv bewirtschaftet, der Boden ist deshalb sehr nährstoffarm. Nun möchte ich den Betrieb etwas intensivieren. Die Suisse - Bilanz bietet jedoch dazu kaum Möglichkeiten.

Bei tiefer Nährstoffversorgung kann mit Vorlage eines vollständigen Düngungsplans für jede Parzelle ein höherer P-Bedarf geltend gemacht werden. Die Stickstoff-Limiten bleiben bestehen. Auch die DGVE-Limite von 2,5 DGVE/ha DF darf nicht überschritten werden. Der Einsatz der Dünger muss detailliert aufgezeichnet werden.

Kalk Düngung

Auf meinem Betrieb ist der PH Wert sehr tief. Kann ich aufkalken?

Alle Kalkdünger, die in der FiBL-Hilfsstoffliste aufgeführt sind, dürfen im Biolandbau eingesetzt werden. Beim Einsatz von Ricokalk ist der P-Gehalt zu beachten (10 kg pro Tonne). Durch die Anhebung des PH steigt die Bodenaktivität und die meisten wichtigen Pflanzennährstoffe werden besser verfügbar.

Phosphor Düngung

Gemäss den vorliegenden Bodenproben weisen die Böden eine tiefe P-Versorgung aus (Versorgungsklasse A und B). Wie kann ich die P-Versorgung sichern?

Wenn die Suisse Bilanz durch die eigenen Hofdünger einigermassen ausgeglichen ist, sind zusätzliche P Dünger nicht sinnvoll. Bei einer Überschreitung der P Bilanz drohen massive Direktzahlungskürzungen. Wenn die Suisse Bilanz grössere Reserven ausweist, darf mit P-Dünger aus der FiBL-Betreibsmittelliste oder Hofdünger aus Label oder Biobetrieben ergänzt werden.

Kalium Düngung

In meinen Kulturen taucht immer wieder Kalimangel auf. Kann ich Kalidünger einsetzen? Welche?

Kalidünger dürfen nur eingesetzt werden, wenn aktuelle Bodenanalysen ein K-Manko ausweisen. Chlorhaltige Kalidünger sind verboten. Die zugelassenen K-Dünger sind in der FiBL-Betriebsmittelliste aufgeführt (Kalimagnesia, Kalisulfat, Magnesia-Kainit).

Einsatz von stickstoff- und phosphorreduziertem (NPr) Futter

Ich möchte etwas mehr Legehennen halten. Da aber meine Nährstoffbilanz bereits hart an der Limite ist, hat mir ein Kollege den Einsatz von NPr-Futter empfohlen. Darf ich das einsetzen?

Auf einem Biobetrieb darf Bio NPr-Futter eingesetzt werden. Dieses enthält keine Phytase, damit aber höhere Nährstoffgehalte als konventionelle NPr Futter. Es müssen ein Futterplan und eine Vereinbarung mit dem Futterlieferanten vorliegen. Diese müssen von der kantonalen Vollzugsstelle genehmigt werden, damit der tiefere P2 05-Wert in der Suisse-Bilanz berücksichtigt werden kann. NPr Futter ist teurer.

Zufuhr Hofdünger

Darf Schweinegülle von einem ÖLN-Betrieb zugeführt werden?


Ab 1.1.05 darf nur noch von Label-Betrieben zugeführt werden! Bestehende Hofdüngerverträge mit ÖLN-Betrieben die keine Labelanerkennung haben, müssen gekündigt werden. Von der BIO SUISSE anerkannte Label sind:
 

 

Rindvieh, Schafe, Ziegen

QM -Schweizerfleisch, IP-Suisse, Agri natura, CNF, Terra Suisse, Natura Beef, Swiss-Prim Beef


Schweine:
QM -Schweizerfleisch, IP-Suisse, Agri natura, CNF, Terra Suisse, Swiss-Prim Porc, Manor-Natura
 

Geflügel

IP-Suisse, Agri natura, CNF, Terra Suisse, SEG-Poulets, Kneuss Güggeli


Bei neuen „Label“ Hofdüngerverträgen muss eine Bestätigung vorliegen, dass im Umkreis der vorgegebenen Transportdistanzen (Rinder-, Pferde- und Schweinemist 40 km, Rinder-, Pferde- und Schweinegülle 20 km und Hühnermist 80 km) kein Biohofdünger vorhanden ist.
Lassen Sie vor dem Vertragsabschluss von der BIO TEST AGRO AG eine aktuelle Suisse-Bilanz rechnen. In der Planung wird mit maximal 100 % P-Versorgung gerechnet. Wir empfehlen: Verträge in der Regel nur für ein Jahr abzuschliessen, damit Veränderungen auf dem Betrieb später möglich sind.


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