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Ausnahmen im Futter- und Tierzukauf
Ausnahmen im Futter- und Tierzukauf können von der Zertifizierungsstelle bewilligt werden, wenn kein Biofutter bzw. keine Biotiere verfügbar sind. Details dazu sind im AB-Formular erläutert.
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Tarife und Anmeldeformulare
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Biosanktionsreglement
Das Biosanktionsreglement ist die Grundlage für die Biozertifizierungsentscheide und gilt für alle Zertifizierungsstellen in der Schweiz.
Aufgrund der Kürzungsrichtlinien der Landwirtschaftsdirektoren werden die Direktzahlungen von den Kantonsbehörden gekürzt.
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Aktualisiert 28.07.2010 - © BIO TEST AGRO AG
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