Grundsätzlich

In der Bioverordnung ist festgelegt, was in der Produktion und der Verarbeitung eingehalten werden muss damit ein Produkt als Bioprodukt bezeichnet werden kann. Die wichtigsten Grundsätze:

Verboten sind:

  • Chemisch-synthetische Hilfsstoffe, Zutaten, Düngemittel
  • Gentechnisch veränderte Organismen und deren Folgeprodukte
  • Wachstumsregulatoren, Welkemittel und Herbizide
  • Ionisierende Strahlen und bestrahlte Produkte


Die Kontrolle und Zertifizierung ist Pflicht.

Die Bio-Landbewirtschaftung

Landbewirtklein.jpg

Die Bewirtschaftung ist so geregelt, dass die langfristige Bodenfruchtbarkeit der Böden erhalten bleibt. Der Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln ist auf natürliche Produkte beschränkt. Die natürliche Regulierung von Schädlingen durch die Förderung von Nützlingen hat im biologischen Landbau eine grosse Bedeutung. In der Düngung werden vor allem die Hofdünger der vorhandenen Tiere eingesetzt.

Die Bio-Tierhaltung

Tierhaltungklein.jpg

In der Tierhaltung ist der regelmässige Auslauf ins Freie und auf die Weide vorgeschrieben. Dies ist wichtig für das Wohlbefinden der Tiere. Die artgerechte Fütterung mit vorwiegend biologischem Futter und das Verbot für den vorbeugenden Einsatz von chemotherapeutischen Medikamenten sorgen dafür, dass Bio-Milch, Bio-Fleisch und Bio-Eier gesund und hochwertig sind.

Die Bioverarbeitung

Verarbeitungklein.jpg

Die Verarbeitung von Bioprodukten stellt hohe Anforderungen an den Verarbeiter. So sind zum Beispiel sehr viele „Hilfs- und Zusatzstoffe“ verboten. Viele Konsumenten wollen bewusst auf diese Zusatzstoffe verzichten und greifen deshalb gerne auf Bioprodukte.

Die Produkte behalten durch die Einschränkungen mehr von ihren natürlichen Eigenschaften. Das Aussehen der Produkte ist oft ungewohnt, da sich der „durchschnittliche“ Konsument bereits an die künstlichen Farbstoffe gewohnt hat.


Aktualisiert 09.11.2008 - © BIO TEST AGRO AG
Seitenanfang zurück Druckansicht Suche LOGIN