Bienen

Kontrolle der Imkerei

Ich bin Bauer und Imker. Nun will ich meinen Landwirtschaftsbetrieb umstellen. Muss ich auch die Imkerei kontrollieren lassen?

Die Gesamtbetrieblichkeit gilt auch für die Bienen. Auf allen Biobetrieben müssen die Bienen auch kontrolliert werden. Für die Kontrolle braucht es Fachkenntnisse. Melden Sie deshalb der Kontrollstelle, dass Sie Bienen halten, die kontrolliert werden müssen.

Ausnahmen:
Für Hobbyhaltung unter zehn Völkern gilt eine vereinfachte Kontrolle. Die Vorschriften für die Fütterung und die Varroabehandlung müssen eingehalten werden. Der Honig darf nicht als Bio oder aus Knospeimkerei ausgezeichnet werden.

Auslagerung:
Die Bienenhaltung kann auch ausgelagert werden. Die Verpachtung an eine Person, die nicht an der Betriebsführung beteiligt ist, ist möglich. In diesem Fall unterstehen die Bienen nicht mehr der Kontrollpflicht.


Aktualisiert 24.11.2008 - © BIO TEST AGRO AG
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