Bei der Kontrolle werden die SOLL Werte mit dem vorhandenen IST Zustand auf dem Betrieb verglichen (z.B.: Ist das verwendete Pflanzenbehandlungsmittel für Biobetriebe zugelassen). Abweichungen werden in einer Checkliste festgehalten. Dieser Vorgang ist vergleichbar mit der Aufnahme im Polizeirapport.
Damit eine Firma biologisch wirtschaftende Betriebe kontrollieren kann muss sie sich von der schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) akkreditieren lassen. Die SAS überprüft ob sichergestellt ist, dass die Kontrollen fachlich richtig und mit gleichbleibender Qualität durch geführt werden. Jährlich wird die Einhaltung der Vorgaben geprüft.
Wer die Akkreditierung als Kontrollstelle bestanden hat darf das SIS Zeichen mit der Betriebsspezifischen Nummer verwenden.
Bei der BTA ist das die SIS 056.
Die BTA ist für folgende Kontrollbereiche akkreditiert:
- Direktzahlungsverordnung inkl. Tierschutz, RAUS und BTS (Voraussetzung für den Erhalt der Direktzahlungen des Bundes)
- Bio-Verordnung (Anforderungen für die Biodeklaration)
- Richtlinien der Bio Suisse (Grundlage für das Knospelabel)
- Ökoqualitätsverordnung (ÖQV)
- Sömmerungsbeitragsverordnung (SöBV)
- Bio Weide-Beef (Label Bio Weide-Beef)
- SwissGAP
In der Zertifizierung werden die in der Kontrolle festgestellten Abweichungen bewertet und Massnahmen beschlossen. Vergleichbar mit dem Gerichtsentscheid.
Damit eine Firma biologisch wirtschaftende Betriebe zertifizieren kann muss sie sich von der schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) akkreditieren lassen. Die SAS überprüft ob sichergestellt ist, dass die Zertifizierungen fachlich richtig und mit gleichbleibender Qualität durch geführt werden. Jährlich wird die Einhaltung der Vorgaben geprüft.
Wer die Akkreditierung als Zertifizierungsstelle bestanden hat darf das SCES Zeichen mit der Betriebsspezifischen Nummer verwenden. Bei der BTA ist das die SCESp 086. Wenn Produkte als Bioausgezeichnet werden muss diese Nummer auf die Produkte aufgedruckt werden, so ist ersichtlich welche Zertifizierungsstelle für das Bioprodukt zuständig ist.
Die BTA ist für die folgenden Zertifizierungsbereiche akkreditiert:
- Bio-Verordnung (Anforderungen für die Biodeklaration)
- Richtlinien der Bio Suisse (Grundlage für das Knospelabel)
Durch die genormten Verfahren soll der Warenaustausch über die Ländergrenzen vereinfacht werden. Nachteilig ist der hohe finanzielle und „bürokratische“ Aufwand der für die Einrichtung und den Unterhalt der Akkreditierung betrieben werden muss.
Unter http://www.sas.ch/de/sas-index.html können sie nach Firmen und ihren Akkreditierungen suchen.